Im Bereich Payment/ Zahlungsdienste bleibt zurzeit kein Stein auf dem anderen. Neben sich öffnenden Märkten für Processingunternehmen, insbesondere im grenznahen Ausland, wird das Verhalten von Bankkunden durch Digitalisierung (Apple-Watch, kontaktloses Zahlen mit Handy etc.) bestimmt. Der Kunde wählt automatisierte Prozesse zur Verwaltung seines Kontos (Tageslimit, PIN, Überweisungen, Kontoauszüge etc.). Der Wettbewerb der Banken im Issuingprocessing ist gewaltig und führt zu einem erheblichen Preisdruck.
Banken stellen sich dem Wettbewerb und den Anforderungen des Marktes u.a. durch neue, moderne Kartenprodukte, um ihre Marktanteile zu sichern, bzw. neue hinzuzugewinnen. Gegenwärtig wird dieses Ziel mit den „neuen“ Debitkarten von Visa und Mastercard erreicht, die im besten Fall als sog. Co Badge im Fall der Sparkassen-Finanzgruppe z.B. mit dem Zahlsystem der deutschen Kreditwirtschaft „girocard“ ausgegeben werden. Damit haben Kunden den riesigen Vorteil, mit dieser Karte alle Akzeptanzstellen von girocard in Deutschland, sowie die Akzeptanzstellen von Mastercard oder VISA im Ausland nutzen zu können. Der Inhaber einer Co Badge Karte benötigt insoweit keine zwei Karten mehr und kann Zahlvorgänge mit seiner einen Co Badge Karte abwickeln.
Die Kartenwirtschaft sieht zu Recht erhebliche strategische Vorteile in neu eingeführten Co Badge Produkten und rechnet mit einem Abschmelzen der Kartenmenge zahlreicher „alten“ Kartenportfolien und einer erheblichen Mengenbündelung bei den „neuen“ Co Badge Portfolien. Auch für diese zukunftsträchtigen neuen Kartenprodukte gilt es, durch automatisierte Prozesse, Mengenbündelung und Servicelevel die Kosten der Verarbeitung von Transaktionen gering zu halten.
Ausblick:
Im Vergleich zu den Debitkarten ist die Kartennummer von herkömmlichen Kreditkartenprodukten stets hochgeprägt. Während die hochgeprägten Kreditkarten den Vorteil haben, dass bis zu einem bestimmten Betrag auch sog. Offline-Autorisierungen möglich sind, also die Karte auch eingesetzt werden kann, wenn die Mautstation oder der Händler etc. gerade nicht online sind, benötigen die Debitkarten für jede Zahlung eine Online-Autorisierung. Daneben dürfte es mit den Debitkarten auch Probleme bei der Kautionshinterlegung z.B. beim Mietwagenverleih geben. Schließlich können bei vielen Kreditinstituten die Versicherungspakte für Kreditkarten (z.B. Reiserücktritt-, Mietwagenschäden- und Auslandskrankenversicherung) nur mit den herkömmlichen hochgeprägten Kreditkarten, nicht aber mit Debitkarten kombiniert werden.
Wir von HAMMERSENs verstehen uns als Rechtsanwaltsboutique im Zahlungsverkehr und wollen den gegenwärtigen Wandel aktiv im Rahmen unserer aufsichtsrechtlichen Beratung begleiten.