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Pro und Contra einer Auslagerung
Strategische Ausblicke.
Erfahrungen
Pro und Contra einer Auslagerung
Strategische Ausblicke.
Erfahrungen.
Immer wieder erreichen mit Bitten, Stellung über das strategsiche "ob" einer Auslagerung zu nehmen. Hier geht es primär nicht um rechtliche Fragestellungen, sondern um stratgische Ausrichtungen.
Der nachfolgende Artikel zeigt Erfahrungswerte aus zahlreichen Geschäftsvorfällen auf.
Strategische Fragestellungen zum Pro und Contra von Auslagerungen (outsourcing) für ein Unternehmen |
Ein Thema beschäftigt seit Jahren Fachbereich und Entscheidungsträger: Pro und Contra bzgl. Auslagerungen. So banal die Fragestellung ist, so banal ist die Antwort: es kommt darauf an. Diese Frage wird zurecht immer wieder aufgeworfen, hat jedes Mal ihre Berechtigung und muss jedes Mal neu einzelfallbezogen beantwortet werden. Setzt sich ein Unternehmen mit dieser Frage nicht auseinander, kann es zu schmerzhaften Konsequenzen kommen. Es geht um strategische Fragestellungen, ob und wie ein Unternehmen Teile der von ihm zu erbringenden Prozesse an Dritte überträgt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht führt die Regulierung von Zahlungsdiensten in Deutschland durch. Im aufsichtlichen Sinn ist die Auslagerung in AT9/ MaRisk i.d.F. vom 29.06.2023 definiert:
„Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen mit der Wahrnehmung solcher Aktivitäten und Prozesse im Zusammenhang mit der Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen beauftragt wird, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden.“
Hervorzuheben ist, dass aufsichtlich „grundsätzlich Aktivitäten und Prozesse auslagerbar sind, solange dadurch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation“ nicht beeinträchtigt wird. Leitungsaufgaben der Geschäftsführung sind nicht auslagerbar; die Auslagerung darf nicht zu einer Delegation der Verantwortung der Geschäftsführung an das Auslagerungsunternehmen führen. Nachfolgend geht es nicht nur um eine Auslagerung im aufsichtlichen Sinn.
Welche Prozesse/ Arbeitsschritte eignen sich für eine Auslagerung:
Prozesse und Arbeitsschritte, die das auslagernde Unternehmen infolge ihrer Komplexität gar nicht in wettbewerbsfähiger Form selbst erbringen kann, sind zwingend auszulagern. Hier denke ich zum Beispiel an das Vorhalten eines Kernbanksystems zur Durchführung von Bankgeschäften wie an die Verarbeitung von Zahlungstransaktionen, um ein einfaches Beispiel zu nennen. Denken wir an die vielen Dienstleister hinter den Instituten wie die finanzinformatik, die PLUSCARD oder die S-Payment aus dem Bereich der S-Finanzgruppe, oder die Atruvia AG aus dem genossenschaftlichen Bereich oder die SOPRA, die auf keine Bankengruppe eingeschränkt ist. In diesen zwingenden Fällen einer Auslagerung geht es nur um die Frage, mit welchen Instrumenten das auslagernde Unternehmen seine Interessen gegenüber dem Dienstleister absichert. Bereits hier bedarf es einer IT-Strategie.
Spannender ist die Frage in Fällen, in denen Prozesse von externen Unternehmen kostengünstiger und mit höherer Qualität erbracht werden sollen oder wenn das auslagernde Unternehmen die Verringerung der Komplexität seiner Prozesse und/ oder eine Konzentration auf sein Kerngeschäft anstrebt. Hier sollen i.d.R. durch Spezialisierung und Mengenbündelung beim Dienstleister (nachfolgend auch „Auslagerungsunternehmen“) Kosten- und Qualitätsvorteile gezogen werden, die die Wettbewerbsfähigkeit des auslagernden Unternehmens steigern (sollen). In diesem Umfeld müssen Vor- und Nachteile identifiziert und sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Nachfolgend ein paar Stichpunkte, deren tatsächliche Auswirkungen einer Einzelfallabwägung vorbehalten bleiben:
Vorteile einer Auslagerung |
- Abwälzen des Betriebsrisikos auf den Dienstleister („Mindestlohn“, „Stromkosten“, „Energiewende“)
- Personaleffizienz
- Preis- und Leistungsdruck des Dienstleisters durch Innovationen („künstliche Intelligenz“, „Digitalisierung“)
- Spezialkenntnisse müssen nicht aufgebaut werden, sondern werden einkauft
- höhere Flexibilität für die Einführung neuer Prozesse, technischer Anpassungen und für das eigene Leistungsangebot an Kunden
- Armortisationsrisiko trägt der Dienstleister
- Preis- und Leistungsdruck des Dienstleisters durch internationalen Wettbewerb
- Verlagerung der rechtlichen Verantwortung für Schlechtleistung auf den Dienstleister
- Keine/ geringere Kapitalbindung/ Investitionen
- Hohe Flexibilität („Einführung neuer Produkte“, „Leistungsänderungen“, „Wertschöpfung durch Kooperationsmöglichkeiten zur gemeinsamen Leistungserbringung“)
- Abgeschwächte Risiken durch Öffnung der (europäischen) Märkte
- Abgeschwächte Risiken durch Änderungen der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen („Stromkosten, Transmission der Energiewende“, „Nachhaltigkeit“, „Mindestlohn“ …)
- Auswahlermessen zwischen mehreren Dienstleistern
- Konzentration auf das Kerngeschäft
- Geringere Abhängigkeit von der Rekrutierung von Fachkräften („angespannter Arbeitsmarkt“, „Mindestlohn“, „Krankheitsquote“)
Nachteile/ Risiken einer Auslagerung |
- Kein unmittelbarer Einfluss auf die tatsächliche Qualität der eingekauften Leistung (Erfüllungsrisiko)
- Eigene Haftung im Außenverhältnis gegenüber Kunden kann an Dienstleister nicht durchgereicht werden („Haftungs-Gap“)
- Nachhaltige Schlechtleistung des Dienstleisters begründet eigenen Reputationsschaden am Markt/ gegenüber Kunden
- Erhöhte Anforderungen an eigene Dienstleistersteuerung (Umfang und Qualifikation)
- (erhebliche) Aufwände zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben („Reportingpflichten“, „Außenprüfung“)
- Probleme beim Durchreichen aufsichtlicher Vorgaben („Kostendruck“), deren unmittelbarer Adressat das Institut ist, an einen Dienstleister, der der Aufsicht nicht unterliegt
- Weitergabe von know-how und Geschäftsgeheimnissen an den Dienstleister
- Auslagerndes Unternehmen beauftragt individualisierte Weiterentwicklungen beim Dienstleisters, die dann von diesem am Markt Wettbewerbern angeboten werden
- Abhängigkeiten zum Dienstleister nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit (Preis- und Leistungsrisiko)
- Aufwände und Risiken beim Wechsel des Dienstleisters („Migrationsrisiken“, „Betriebsunterbrechungsrisiken“, „Dienstleister gibt erforderliche Dokumentation eigener Prozesse nicht bekannt“)
- Insolvenzrisiko des Dienstleisters
- Anspruchsvolle Vertragsgestaltung/ Vertragsrisiken
- Verlust von eigenem know-how/ Aufbau von weiterem know-how beim Dienstleister
- Risiken bei der Auswahl eines geeigneten Dienstleisters (einschließlich „change of control" auf Seiten der Gesellschafter des Dienstleisters)