Leseprobe:

zahlreiche Verträge aus unserem Haus enthalten Bestimmungen zur Umsetzung der rules & regulations der Kartenorganisationen Mastercard und Visa 

KWG
MaRisk
DSGVO
BDSG
BAIT
Sicherer IT-Betrieb 
Vertrauen schaffen.
Risiken steuern.
Zukunft sichern. 

Leseprobe

Wir können viel beitragen und unterstützen:


„[…]

§ 3 Vertragsdurchführung


(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Anforderungen der Anlage „Compliance“ zu erfüllen. Alle rechtlichen, regulatorischen, behördlichen und kartenorganisatorischen Vorgaben des Auftraggebers sind abschließend in diesem Vertrag, insbesondere in dessen Anlage „Compliance“, geregelt. 

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle ihnen jeweils bekannten vertragswesentlichen Umstände, die auf eine fristgerechte und fehlerfreie Auftragsabwicklung Auswirkungen haben. 

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die jeweils für ihn geltenden

• zwingende Vorgaben der Kartenorganisationen und 

• zwingenden gesetzlichen, behördlichen und aufsichtlichen Anforderungen und Vorgaben, insbesondere bankaufsichtsrechtliche Verlautbarungen, Anordnungen und Rundschreiben (z.B: zu MaRisk und BAIT) und

• […]

zu beachten.

(4) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer in Bezug auf die vertragsgegenständliche Leistungserbringung Weisungen erteilen. Der Auftragnehmer kann für die Befolgung einer solchen Weisung eine angemessene Vergütung verlangen.


§ 4 Weiterverlagerung


(1) Der Auftragnehmer darf Subdienstleister mit der Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen beauftragen (im Folgenden: „Weiterverlagerung“). Der Auftragnehmer informiert im Falle der Beauftragung eines Subdienstleisters vorab den Auftraggeber in Textform. Der Auftraggeber kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes der Weiterverlagerung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Information schriftlich widersprechen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein begründeter Anlass zu Zweifeln besteht, dass der Subdienstleister die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt.

(2) Bei der Beauftragung von Subdienstleistern sind diese ebenfalls auf die Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen sowie auf die Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere der Anlage „Compliance“, – soweit erforderlich und anwendbar – zu verpflichten.

(3) Für die Beauftragung folgender Subdienstleister durch den Auftragnehmer gilt die Zustimmung des Auftraggebers mit Vertragsschluss als erteilt:

• […]